Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 W 8/99

Datum:
26.02.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 8/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0226.19W8.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 0 277/98
Schlagworte:
Streitwert Widerruf Unterlassung Äußerung
Normen:
ZPO § 37
Leitsätze:
Zwar ist in der Regel der Streitwert des Widerrufsantrags nicht geringer als der Wert des auf Unterlassung der selben Äußerung gerichteten Antrags. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn schon im Zeitpunkt der Klageerhebung feststeht, dass die Äußerung für die klagende Partei ohne nachteilige Folgen geblieben ist.
 
Tenor:
Auf die Beschwerde der Kläger wird die Streitwert-festsetzung des Landgerichts Köln im Urteil vom 16.12.1998 - 20 0 277/98 - abgeändert. Der Streitwert wird auf 23.000,00 DM festgesetzt.
 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank