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Oberlandesgericht Köln, 19 W 35/99

Datum:
30.10.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 35/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:1030.19W35.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 68/99
 
Tenor:
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 05.07.1999 - 20 O 68/99 - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie mit ihrer Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 500.000,00 DM begehrt.
 
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