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Oberlandesgericht Köln, 19 W 15/99

Datum:
28.04.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 15/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0428.19W15.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 OH 52/97
Schlagworte:
Unzulässigkeit Beschwerde neue Begutachtung ablehnender Beschluss selbständiges Beweisverfahren
Normen:
ZPO §§ 485, 412
Leitsätze:
Auch im selbständigen Beweisverfahren ist der eine beantragte neue Begutachtung gem. § 412 ZPO ablehnende Beschluss unanfechtbar. 2. Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist gem. § 97 ZPO zu entscheiden.
 
Tenor:
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 02.03.1999 - 21 OH 52/97 - wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den An-tragstellern auferlegt.
 
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