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Oberlandesgericht Köln, 19 U 34/99

Datum:
01.10.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 34/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:1001.19U34.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 447/97
 
Tenor:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.1.1999 - 21 O 447/97 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 22.288,11 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17. Juli 1997 abzüglich am 18.3.1999 gezahlter 14.858,74 DM zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Klägerin zu 50 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 50 % zu tragen; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 60,49 %, den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 39,51 % auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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