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Oberlandesgericht Köln, 19 U 211/98

Datum:
18.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 211/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0618.19U211.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 53/96
Schlagworte:
Auftragserteilung Architekt Bauherrn
Normen:
BGB § 164
Leitsätze:
Beauftragt ein mit der Koordination beauftragter Architekt einen Dritten mit Planungsarbeiten mit dem Hinweis, er handele für eine Baugesellschaft, die auch Eigentümerin des zu beplanenden Grundstücks sei, sohandelt es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft, bei der der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, daß die Baugesellschaft Vertragspartner werden soll.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.10.1998 - 21 O 53/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
 
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