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Oberlandesgericht Köln, 19 U 174/98

Datum:
16.07.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 174/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0716.19U174.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 21 O 349/96
Schlagworte:
Erbrecht Verjährung Ansprüche Herausgabe beeinträchtigend Schenkung
Normen:
BGB § 2287
Leitsätze:
Die Vorschrift des § 2287 BGB, wonach der Vertragserbe von dem Beschenkten eine ihn beeinträchtigende Schenkung herausverlangen kann, stellt eine abschließende Regelung dar. Alle aus ihr resultierenden Ansprüche, auch solche auf Herausgabe gezogener Nutzungen, unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist des § 2287 Abs. 2 BGB.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.9.1998 - 21 O 349/96 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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