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Oberlandesgericht Köln, 17 W 295/99

Datum:
04.08.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 295/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0804.17W295.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 O 11/98
 
Tenor:
Der angefochtene Beschluss wird geändert und wie folgt neu gefasst: Die von der Klägerin nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Dezember 1998 an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden auf 2.404.68 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Dezember 1998 festgesetzt. Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beklagten vom 18. Dezember 1998 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
 
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