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Oberlandesgericht Köln, 17 W 108/99

Datum:
19.05.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 108/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0519.17W108.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 83 O 26/97
 
Tenor:
Unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wird der angefochtene Beschluß teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt: Die von der Beklagten nach dem am 18. September 1998 vor dem Oberlandesgericht Köln zustandegekommenen Pro-zeßvergleich an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf 11.887,30 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. Januar 1999 festgesetzt. Das weitergehende Kostenausgleichungsbegehren der Klägerin wird zurückgewiesen. Die nach einem Streitwert von 4.417,12 DM angefallene Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. Von den sonstigen Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen.
 
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