Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 30/99

Datum:
19.03.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 30/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0319.16WX30.99.01
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 1 T 24/99
Schlagworte:
Auswahl des Betreuers
Normen:
BGB §§ 1896, 1897
Leitsätze:
1) Die nur für ein von mehreren Konten des Betroffenen von diesem einer Person seines Vertrauens erteilte uneingeschränkte Vollmacht ist nicht mit einer sämtliche Geschäfte regelnden Altersvorsorgevollmacht, die gegebenenfalls die Anordnung der Betreuung entbehrlich mach kann, gleichzusetzen. 2) Erhebliche Konflikte unter den nahen Angehörigen des Betroffenen, die ihrerseits zur Übernahme der Betreuung bereit wären, rechtfertigen nur dann die Bestellung eines familienfremden Berufsbetreuers, wenn der Betroffene diese Spannungen wahrnimmt und ihnen leidet und wenn die Auswahl eines familienfremden Betreuers die Spannungen zu mindern geeignet ist.
 
Tenor:
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 3) vom 23.2.1999 gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 26.1.1999 - 1 T 24/99 - wird zurückgewiesen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank