Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 180/99

Datum:
16.12.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 180/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:1216.16WX180.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 40/99
Schlagworte:
Verwalterpflichten bei Amtsantritt
Normen:
WEG §§ 28 Abs. 3, 43
Leitsätze:
Der Verwalter ist, soweit diesbezüglich bei seinem Amtsantritt Streit über die Arbeitsweise seines Vorgängers herrscht, nicht von Amts wegen verpflichtet, eine nachvollziehbare Auflistung der Gesamtrücklage der vergangenen Jahre zu erstellen. Soweit er den Wohnungseigentümern im Rahmen der Vorstellungsgespräche als Privatmann ein diesbezügliches Versprechen gibt, ist der Streit hierüber nicht im WEG- Verfahren, sondern im ordentlichen Rechtsstreit geltend zu machen.
 
Tenor:
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin vom 23.11.1999 gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28. Oktober 1999 - 29 T 40/99 - wird zurückgewiesen. Die gerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens : 5.000,- DM
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank