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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 208/98

Datum:
29.01.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 208/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0129.16WX208.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 273/98
Schlagworte:
Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen
Normen:
WEG § 22 Abs. 1
Leitsätze:
Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.
 
Tenor:
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner vom 10.12.1998 wird der Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.11.1998 - 29 T 273/98 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde - an das Landgericht zurückverwiesen.
 
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