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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 13/99

Datum:
26.05.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 13/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0526.16WX13.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 320/98
Schlagworte:
bauliche Veränderung an Stellplatz in einer Tiefgarage
Normen:
WEG § 22
Leitsätze:
Das Anbringen eines Rolltores zum Abschließen eines im Sondereigentum stehenden Stellplatzes in einer zu einer Wohnungseigentumsanlage gehörenden Tiefgarage stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
 
Tenor:
Die weitere sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 3.12. 1998 - 29 T 320/98 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000 DM festgesetzt.
 
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