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Oberlandesgericht Köln, 16 W 32/98

Datum:
08.03.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 W 32/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0308.16W32.98.00
 
Schlagworte:
ordre public - Verstoß durch Verfahrensfehler
Normen:
ORDRE PUBLIC
Leitsätze:

EuGVÜ Art. 27 Nr. 1 Die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung, die nach ordnungsgemäßer Verfahrenseinleitung auf Grund eines teilweise fehlerhaften Verfahrens ergangen war, ist nur dann abzulehnen, wenn das Verfahren von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Ausmaß abweicht, daß sie nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann.

 
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