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Oberlandesgericht Köln, 16 W 28/99

Datum:
17.11.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 W 28/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:1117.16W28.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 OH 26/99
Schlagworte:
Umfang der Substantiierungspflicht im selbständigen Beweisverfahren
Normen:
ZPO § 485
Leitsätze:
Das rechtliche Interesse für die Einleitung eines Beweisverfahrens fehlt, wenn der Antragsteller seine Darlegungslast durch das Gutachten ersetzen und erst durch den Sachverständigen ermitteln lassen will, ob ihm durch ein bestimmtes Ereignis überhaupt irgendein Schaden entstanden ist.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 03.09.1999 - 1 OH 26/99 - wird zurückgewiesen.
 
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