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Oberlandesgericht Köln, 16 W 16/99

Datum:
21.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 W 16/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0621.16W16.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 0 1/99
Schlagworte:
Anspruch gegen den Lebensgefährten auf Mitwirkung bei der Kündigung der bisher gemeinsam bewohnten Mietwohnung
Normen:
BGB § 723
Leitsätze:
Nach Scheitern der Lebenspartnerschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß der 3.Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6.4.1999 -3 0 1/99 -wird zurückgewiesen.
 
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