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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 81/99

Datum:
28.07.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 81/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0728.16WX81.99.00
 
Normen:
FGG §§ 19, 27;
Leitsätze:

Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen auf eine Gegenvorstellung hin

FGG §§ 19, 27 Grundsätzlich sind Entscheidungen, die in materielle Rechtskraft erwachsen, einer Überprüfung und eventuellen Abänderung im Rahmen einer Gegenvorstellung nicht mehr zugänglich. Dieser Grundsatz kann durchbrochen werden, wenn durch die rechtskräftige Entscheidung ein Rechtsmittel als unzulässig verworfen und dabei irrtümlicherweise das Fehlen einer Zulässigkeitsvoraussetzung angenommen worden war.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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