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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 54/99

Datum:
23.04.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 54/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0423.16WX54.99.01
 
Normen:
WEG § 20;
Leitsätze:

Kein allgemeiner Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht

WEG § 20 Einem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer kann auch dann, wenn über seinen Eigentumserwerb noch ein bei Gericht anhängiger Rechtstreit schwebt, nicht durch Mehrheitsbeschluß für die Dauer dieses Rechtstreits das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen werden. Ein derartiger Beschluß ist auch dann, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde, nichtig.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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