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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 23/99

Datum:
03.03.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 23/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0303.16WX23.99.00
 
Normen:
WEG §§ 16 ABS. 2; BGB § 432;
Leitsätze:

Berechtigung, Ansprüche auf Wohngeldvorauszahlungen geltend zu machen

WEG §§ 16 Abs. 2, BGB § 432 Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.

Rechtskraft:
anfechtbar
 
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