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Oberlandesgericht Köln, 16 WX 165/99

Datum:
03.12.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 WX 165/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:1203.16WX165.99.00
 
Normen:
WEG §§ 14, 15;
Leitsätze:

Benutzung eines Waschkellers am Sonntag

WEG §§ 14, 15 Eine durch Mehrheitsbeschluß getroffene Regelung, daß der im Gemeinschaftseigentum stehende Waschkeller auch sonntags in der Zeit von 9 - 12 Uhr benutzt werden könne, verstößt nicht gegen § 3 FeiertagsG NW. Soweit durch die Waschmaschinen keine empfindliche Geräuschbelästigung verursacht wird, kann der Richter den Ermessensspielraum der Eigentümergemeinschaft nicht durch sein eigenes Ermessen ausfüllen. Die Gemeinschaft macht von ihrem Ermessen keinen Fehlgebrauch, wenn sie den Gebrauch der Waschmaschinen für einen Zeitraum gestattet, der bequem einen kompletten Waschgang (Waschen, Schleudern, Trocknen ) erlaubt.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
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