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Oberlandesgericht Köln, 15 W 14/99

Datum:
11.03.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 14/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0311.15W14.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 12 S 128/98
Schlagworte:
Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters
Normen:
ZPO §§ 42 ff
Leitsätze:
Zum Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters. Ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO kann, muß aber nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, speziell im Zusammenhang mit der Verwerfungskompetenz bei rechtsmißbräuchlichen Anträgen.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 1) gegen den Beschluß der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. Januar 1999 - 12 S 128/98 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
 
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