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Oberlandesgericht Köln, 15 W 10/99

Datum:
16.02.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 10/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0216.15W10.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 9 T 257/98
Schlagworte:
Verfahren bei Richterablehnung
Normen:
ZPO §§ 42 ff, 577 II, 568 II
Leitsätze:
Die landgerichtliche Entscheidung, mit der das Rechtsmittel gegen die Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Amtsrichter zurückgewiesen wird, kann mit der sofortigen Beschwerde an das Oberlandesgericht angefochten werden. Der mit einem unzulässigen Ablehnungsantrag abgelehnte Richter kann in weiterem Umfang als dem des § 47 ZPO das Verfahren weiterbetreiben.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. 12. 1998 - 9 T 257/98 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
 
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