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Oberlandesgericht Köln, 13 W 1/99

Datum:
18.01.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 W 1/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0118.13W1.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 10 O 437/98
Normen:
BGB § 12;
Leitsätze:

Verwendung von Städtenamen als Internet-Domain: "herzogenrath.de"; "alsdorf.de"

BGB § 12 1. Städtenamen sind auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt. 2. In der Verwendung eines Städtenamens (ohne Zusätze) als registrierte und konnektierte Second-Level-Domain (unter der regionalen Top-Level-Domain "de") zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug liegt eine unbefugte Namensanmaßung.

- 13 W 1/99 - Beschluss vom 18.01.1999 - unanfechtbar.

Verwendung von Städtenamen als Internet-Domain: "herzogenrath.de"; "alsdorf.de"

BGB § 12 1. Städtenamen sind auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt. 2. In der Verwendung eines Städtenamens (ohne Zusätze) als registrierte und konnektierte Second-Level-Domain (unter der regionalen Top-Level-Domain "de") zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug liegt eine unbefugte Namensanmaßung.

Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
 
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