Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 12 W 26/99

Datum:
21.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 W 26/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0621.12W26.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 85 0 132/98
Normen:
GKG §§ 24, 25 Abs. 2 Satz 1
Leitsätze:
1. Die Festsetzung des Streitwertes für die Zuständigkeitsbestimmung entfaltet zugleich für den Gebührenwert Bindungswirkung. 2. Die Bindungswirkung besteht allerdings nur in der Höhe des die Zuständigkeit des erkennenden Eingangsgerichts begründenden Mindest- bzw. Höchstwertes.
 
Tenor:
Unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des Landgerichts vom 18.03. und 06.05.1999 wird der Gebührenstreitwert für die Widerklage auf bis 11.304,73 DM festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank