Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 11 W 75/99

Datum:
10.12.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 W 75/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:1210.11W75.99.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 9 O 139/99
Schlagworte:
Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig Tilgung Laufzeit Darlehen
Normen:
BGB §§ 242, 607
Leitsätze:
Ein Kreditgeber kann die vorzeitige Tilgung eines für eine feste Laufzeit gewährten Darlehens auch dann von der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abhängig machen, wenn die Tilgung im Hinblick auf eine vom Kreditnehmer abgeschlossene Lebensversicherung und deren Sicherungsabtretung an den Kreditgeber ausgesetzt war und der Wunsch des Kreditnehmers, das Darlehen vorzeitig zu tilgen, darauf beruht, dass die wegen des Todes eines Versicherten ausbezahlte Lebensversicherungssumme zur Tilgung verwendet werden soll.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 03.09.1999 - 9 O 139/99 - abgeändert. Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens werden den Klägern auferlegt mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs, die gegeneinander aufgehoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen den Klägern zur Last.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank