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Oberlandesgericht Köln, 11 U 106/98

Datum:
30.06.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 106/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0630.11U106.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 18 O 418/95
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 20. März 1998 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 418/95 - wie folgt abgeändert: Die Beklagte wird neben der Firma I. B. GmbH als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 83.469,49 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 9. März 1995 zu zahlen; der weitergehende Zinsanspruch wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet. Beide Parteien können Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts erbringen.
 
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