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Oberlandesgericht Köln, 10 UF 44/99

Datum:
27.09.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 UF 44/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0927.10UF44.99.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Aachen, 21 F 172/97
 
Tenor:
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 05.01.1999 - 21 F 172/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Dem Antragsgegner wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Beschwerde bewilligt. Es werden monatliche Raten von 60,00 DM, beginnend ab 01.11.1999, angeordnet. Der Antragstellerin wird Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren mangels Erfolgsaussicht der Beschwerde nicht bewilligt.
 
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