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Oberlandesgericht Köln, 10 UF 42/99

Datum:
19.07.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 UF 42/99
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0719.10UF42.99.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Heinsberg, 7 F 329/97
 
Tenor:
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die in dem Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Heinsberg vom 26.01.1999 (7 F 329/97) getroffene Sorgerechtsregelung aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Überprüfung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdever-fahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. K. und der Antragstellerin Prozesskostenhilfe unter Beiord-nung von Rechtsanwalt H. bewilligt.
 
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