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Oberlandesgericht Köln, 10 UF 142/98

Datum:
04.03.1999
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 UF 142/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1999:0304.10UF142.98.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Rheinbach, 6 F 21/98
 
Tenor:
Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurück-weisung seines weitergehenden Rechtsmittels wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Rheinbach vom 26. Mai 1998 (6 F 21/98) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 1. Dezember 1997 bis zum 31. Dezember 1998 monatlichen Unterhalt von 300,00 DM zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 2/3 und der Beklagte 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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