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Oberlandesgericht Köln, Ss 81/98 (B) - 50 B -

Datum:
05.03.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ss 81/98 (B) - 50 B -
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0305.SS81.98B50B.00
 
Tenor:
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 08. Oktober 1997 wird als unbegründet verworfen. Das Fahrverbot wird erst wirk-sam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
 
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