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Oberlandesgericht Köln, Ausl 254/97

Datum:
10.02.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
Ausl 254/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0210.AUSL254.97.00
 
Schlagworte:
Auslieferungshaft; Beschleunigungsgebot; Unverhältnismäßigkeit
Normen:
IRG § 15
Leitsätze:

Ist ungewiss, ob und wann eine vom Oberlandesgericht für zulässig erklärte Auslieferung durch die Bundesregierung bewilligt wird und wann sie durchgeführt werden kann, ist die Anordnung der Fortdauer der Auslieferungshaft im Regelfall nicht möglich.

 
Tenor:

Die Beschlüsse des Senats vom 22. August 1997 über die Anordnung der Auslieferungshaft und vom 17. Oktober 1997 und 12. Dezember 1997 über die Fortdauer der Auslieferungshaft werden aufgehoben.

 
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