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Oberlandesgericht Köln, 9 U 27/98

Datum:
18.08.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 27/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0818.9U27.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 0 399/96
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.12.1997 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 0 399/96 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an die Klägerin 4.676,90 DM nebst 7 % Zinsen seit dem 18.07.1996 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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