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Oberlandesgericht Köln, 9 U 199/96

Datum:
13.01.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 199/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0113.9U199.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 1 O 4/95
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.07.1996 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 4/95 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil hinsichtlich des Zinsanspruchs teilweise geändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.199,09 DM nebst 15 % Zinsen seit dem 17.10.1995 bis zum 30.06.1996 und 14,5 % Zinsen seit dem 01.07.1996 zu zahlen. Ferner wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.1995 sowie weitere 3.054,65 DM zu zahlen.

Die weitergehende Anschlußberufung wird zurückgewiesen, die Klage insoweit abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Be-klagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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