Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 9 U 197/97

Datum:
28.04.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 197/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0428.9U197.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 O 425/96
Schlagworte:
Versicherung Kaskoversicherung Schaden Beweislast Beweiserleichterung Vandalismusschaden
Normen:
VVG § 61; AKB § 12 I
Leitsätze:
Ist eine Beschädigung eines Kraftfahrzeuges durch mutwillige Handlungen gegeben, muß der Kaskoversicherer de vollen Beweis führen, daß diese Schäden nicht auf Handlungen betriebsfremder Personen beruhen, also mit Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers herbeigeführt sind. Beweiserleichterungen werden dem Versicherer - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats - nicht mehr zugebilligt.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 09.10.1997 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 425/96 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank