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Oberlandesgericht Köln, 9 U 141/96

Datum:
09.06.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 141/96
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0609.9U141.96.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 24 0 88/95
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 04.07.1996 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 88/95 - teilweise geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den ihm durch das Teilanerkenntnis- und Schlußurteil vom 04.07.1996 zuerkannten Betrag von 2.777,91 DM hinaus weitere 1.438,20 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21.03.1995 sowie weitere 4% Zinsen aus 4.200,00 DM für die Zeit vom 21.03. bis zum 27.03.1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55% und die Beklagte zu 45%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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