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Oberlandesgericht Köln, 7 W 58/97

Datum:
09.02.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 W 58/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0209.7W58.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 2 O 177/97
Schlagworte:
Bürgschaft Hinterlegung
Normen:
BGB § 765; ZPO § 93
Leitsätze:
Ist zugunsten von Gläubiger und Schuldner ein Geldbetrag hinterlegt und erklärt der Schuldner nicht sofort die Freigabe, so kann bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern der Bürge den Gläubiger nicht auf den hinterlegten Betrag verweisen. Insbesondere ist in einem solchen Fall der Einwand einer rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen nicht begründet.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 29.10.1997 - 2 O 177/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
 
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