Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 7 U 178/97

Datum:
26.02.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 178/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0226.7U178.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 O 381/96
Schlagworte:
Verkehrsunfall
Normen:
GG Art. 34, BGB § 839, SGB X § 116, StVO § 21 ff
Leitsätze:
Ein Unfall im Straßenverkehr liegt auch dann vor, wenn durch eine unvorsichtige Fahrweise ein Wageninsasse verletzt wird (hier: Umkippen eines nicht ordnungsgemäß befestigten Rollstuhlfahrers). Macht der Geschädigte deswegen einen Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB geltend, braucht er sich nicht auf eine etwaige anderweitige Ersatzmöglichkeit nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB verweisen zu lassen.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.4.1997 (5 O 381/96) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank