Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 99/97

Datum:
29.04.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 99/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0429.6U99.97.00
 
Normen:
UWG §§ 13 II 1, 3;
Leitsätze:

Irreführend über Vorratsmenge; örtlicher Wettbewerbsverstoß

UWG §§ 13 II 1; 3 Bewirbt der Anbieter elektronischer Geräte in einer Tageszeitung eine EDV-Kombination, bestehend aus einem PC, einem Monitor und einer Tastatur zu einem Gesamtpreis ohne Hinweis darauf, daß sie nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Bestellung lieferbar ist, erwartet der Verbraucher, daß die beworbene Kombination am Tage der Werbung und am Folgetage lieferbar ist.

Weicht die tatsächlich vorrätig gehaltene Ware (hier: EDVGerätekombination) in maßgeblichen Details (Abmessungen, Gehäusegestaltung, Produktbezeichnung) und im Preis von der werblich herausgestellten ab, handelt es sich aus der maßgeblichen Sicht des Verkehrs hierbei nicht um die beworbene Ware.

Der Wettbewerbsverstoß einer rechtlich unselbständigen örtlichen Niederlassung eines bundesweit tätigen Unternehmens begründet grundsätzlich die bundesweite Wiederholungsgefahr. Eine Beschränkung des Unterlassungsgebots auf die handelnde Niederlassung bzw. die Begrenzung dieses Gebotes auf einen bestimmten Wirtschaftsraum kommt auch dann nicht in Betracht, wenn es sich bei dem Unterlassungsgläubiger um ein regional tätiges, rechtlich selbständiges Unternehmen einer bundesweit agierenden Unternehmensgruppe handelt. Eine -regionale- Begrenzung eines Unterlassungstitels rechtfertigt sich auch nicht daraus, daß der Unterlassungsgläubiger aus ihm bei künftigen Verletzungshandlungen die Zwangsvollstreckung nur mit Erfolg betreiben kann, wenn ihm insoweit (auch) die Klagebefugnis zustünde.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank