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Oberlandesgericht Köln, 6 U 77/98

Datum:
13.11.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 77/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1113.6U77.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 81 O 154/97
 
Tenor:
1.) Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.3.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Köln vom 27.3.1998 - 81 O 154/97 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Ge-richt für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der nachfolgend auszugsweise verkleinert wiedergegebenen Zeitungsbeilage "R.-Center Aktuell" wie aus jener Wiedergabe ersichtlich zu werben: 2.) Die Kosten Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 50.000 DM festgesetzt.
 
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