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Oberlandesgericht Köln, 6 U 19/98

Datum:
13.11.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 19/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1113.6U19.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 84 0 73/97
Schlagworte:
Meistverkaufter Mini-Van: Weltweit über 6 Millionen Fahrzeuge"
Normen:
UWG § 3
Leitsätze:
Die werbliche Aussage der deutschen Vertriebsgesellschaft eines weltweit tätigen Automobilherstellers "Meistverkaufter Mini-Van: Weltweit über 6 Millionen Fahrzeuge" ist in relevanter Weise irreführend, wenn die angegebene Verkaufszahl nicht den in der Werbung vorgestellten, speziell für den europäischen Markt hergestellten Fahrzeugtyp, sondern den Weltumsatz mit verschiedenen Fahrzeugmodellen von unterschiedlicher, den jeweiligen Absatzmärkten angepaßter Beschaffenheit wiedergibt und der Absatz des konkret beworbenen Mini-Van nur einen Bruchteil des Weltumsatzes ausmacht.
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Dezember 1997 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 0 73/97 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Zwangsvollstreckung jeweils Sicherheit in derselben Höhe leistet, wobei die Sicherheit hinsichtlich der Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung DM 100.000.- sowie hinsichtlich der Verurteilung der Beklagten zur Zahlung der Prozeßkosten DM 18.000.- beträgt. Beide Parteien können die von ihnen zu leistenden Sicherheiten jeweils auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen, die Beklagte auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der A. Bank (Deutschland) AG, Niederlassung K.. Die Beschwer der Beklagten wird auf 100.000.- DM festgesetzt.
 
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