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Oberlandesgericht Köln, 6 U 185/97

Datum:
29.04.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 185/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0429.6U185.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 536/97
Schlagworte:
Lipidsenker Effektivität Wirkstärke Wirksamkeit Presseinformation
Normen:
UWG § 3
Leitsätze:
1. Die Werbebehauptung eines Arzneimittelherstellers, sein neuer Lipidsenker könne "aufgrund seiner Effektivität um mindestens 25fach niedriger dosiert werden als andere Substanzen dieser Wirkstoffgruppe" ruft bei einem nicht nur unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise Vorstellungen in Bezug auf die Wirksamkeit des so beworbenen Arzneimittels hervor. Eine solche Aussage ist relevant irreführend, wenn die behauptete "Effektivität" nur dosis- bzw. konzentrationsbezogen ist, also nur die -relative- Wirkstärke des Arzneimittels und nicht seine -absolute- klinische Wirksamkeit werblich angesprochen werden soll. 2. Zur Haftung von Presseinformanten.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 21. Oktober 1997 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 536/97 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
 
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