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Oberlandesgericht Köln, 6 U 173/97

Datum:
17.04.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 U 173/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0417.6U173.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 12 O 55/97
Schlagworte:
Tageszulassungen
Normen:
UWG § 3
Leitsätze:
Bei einer Bewerbung sogenannter "Tageszulassungen" (Zulassungen von Kraftfahrzeugen durch den Kfz-Händler für nur einen Tag) erwarten die angesprochenen Verkehrskreise - wie bei Neufahrzeugen -, daß die so angebotenen Fahrzeuge der aktuellen Modellreihe des Herstellers angehören. Eine solche Werbung ist irreführend im Sinne von § 3 UWG, wenn die Fahrzeuge bereits überholten Modellreihen betrifft und der Werbende hierüber nicht hinreichend aufklärt.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Die Kosten beider Instanzen des in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
 
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