Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 6 U 158/97

Datum:
29.04.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 158/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0429.6U158.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 460/97
Schlagworte:
(besonders) hochpotenter Lipidsenker
Normen:
UWG § 3
Leitsätze:
Die werbliche Auslobung eines Arzneimittels (hier: Lipidsenker) als "hochpotent" bzw. "besonders hochpotent" wird von nicht nur unerheblichen Teilen sowohl des nichtmedizinischen Laienpublikums als auch der angesprochenen medizinischen Fachkreise in Bezug zur Wirksamkeit des Präparates (Wirkstoffes) gesetzt. Eine solche Werbeaussage ist daher relevant irreführend, wenn mit ihr ohne weitere Differenzierung nur die dosis- bzw. konzentrationsabhängige -relative- Wirkstärke der Substanz herausgestellt werden soll.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 22. Juli 1997 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 460/97 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank