Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 5 U 28/98

Datum:
27.05.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 28/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0527.5U28.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 0 604/94
 
Tenor:
Die Berufung des Streithelfers gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.09.1997 - 23 0 604/94 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Streithelfer. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Streithelfer wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der erstinstanzlichen Kosten durch Sicherheitsleistung von 8.500,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Den Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank