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Oberlandesgericht Köln, 5 U 108/98

Datum:
02.12.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 108/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1202.5U108.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 90 O 169/97
 
Tenor:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 3. April 1998 - 90 O 169/97 - teilweise abgeändert und hinsichtlich der Klageanträge zu Ziffern 1 und 6.1 sowie Ziffer 8 wie folgt neu gefaßt: Der Beklagte wird unter Abweisung der Klageanträge zu Ziff. 1 und 6.1 im übrigen verurteilt, der Klägerin einen Buchauszug über die Direktbestellungen zu erteilen, die durch die Klägerin geworbene Kunden in der Zeit vom 01.03.1995 bis 31.03.1997 bei der Beklagten getätigt haben. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.493,19 DM zuzüglich 5 % Zinsen seit dem 30.09.1997 zu zahlen. Im übrigen wird der Rechtsstreit zur Entscheidung über die Anträge zu Ziffern 2 bis 5, 6.2 bis 6.4 und 7 sowie über die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
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