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Oberlandesgericht Köln, 4 WF 284/98

Datum:
21.12.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 WF 284/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1221.4WF284.98.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 41 F 101/98
Schlagworte:
Kostenverteilung Wohnungszuweisungsverfahren
Normen:
HausrVO §§ 1, 5
Leitsätze:
Zur Kostenverteilung in einem Wohnungszuweisungsverfahren nach §§ 1, 5 HausrVO, mit dem der aus der früheren Ehewohnung ausgezogene geschiedene Ehegatte Entlassung aus dem Mietvertrag begehrt.
 
Tenor:
1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 23. Oktober 1998 (41 F 101/98) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Durchführung der Beschwerde gegen den vorgenannten Beschluß des Amtsgerichts wird zurückgewiesen.
 
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