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Oberlandesgericht Köln, 4 U 14/97

Datum:
17.03.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 14/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0317.4U14.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 87 O 145/96
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das am 11. Februar 1997 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 87 O 145/96 - wie folgt teilweise abgeändert und neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13,37 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 1.11.1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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