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Oberlandesgericht Köln, 4 U 11/98

Datum:
11.08.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 11/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0811.4U11.98.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 86 O 49/97
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 15. Januar 1998 verkündete Teilurteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (86 0. 49/97) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für alle Umsätze in der Bundesrepublik Deutschland aus Anzeigenaufträgen für die Zeitschrift "G + L" für die Jahre 1993, 1994 und 1995 und für alle Umsätze in der Bundesrepublik Deutschtand - mit Ausnahme des Postleitzahlengebietes 6 - aus Anzeigenaufträgen für die Zeitschrift "B" einen Buchauszug zu erteilen .

Mit dem weitergehenden Antrag zu 1) wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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