Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 U 123/97

Datum:
12.05.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 123/97
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0512.3U123.97.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 22 0 84/97
 
Tenor:
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.05.1997 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 0 84/97 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch Vorlage einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichrechtlichen Sparkasse zu erbringen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank