Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 27 WF 35/98

Datum:
29.06.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 WF 35/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:0629.27WF35.98.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Schleiden, 12 F 227/97
Normen:
ZPO § 93
Leitsätze:
Wer als Unterhaltsverpflichteter nur zu Teilleistungen des geschuldeten Unterhalts bereit ist, gibt durch sein Verhalten zur Einreichung der Klage hinsichtlich des vollen Unterhaltsanspruches Veranlassung i.S.d. § 93 ZPO. Die Beschränkung der Klage auf den streitigen Spitzenvertrag ist für den Gläubiger von geringem praktischen Nutzen, weil der Titel, den er sich mit einer solchen Klage verschaffen kann, nicht die Vollstreckung wegen des vollen Unterhaltsbetrages ermöglicht.
Rechtskraft:
unanfechtbar
 
Tenor:
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Schleiden zurückverwiesen.
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank