Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 26 WF 208/98

Datum:
30.11.1998
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 WF 208/98
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:1998:1130.26WF208.98.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Eschweiler, 16 F 97/97
Normen:
BRAGO §§ 37, 41
Leitsätze:
Der Rechtsanwalt erhält für seine Mitwirkung in dem Verfahren der vorläufigen Anordnung nach dem FGG keine besonderen Gebühren. Diese Tätigkeit ist durch die Gebühren des Hauptverfahrens abgegolten.
 
Tenor:
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Festset-zungsbeschluß vom 19.11.1997 betreffend die Gebühren des Beschwerdegegners im Verfahren der vorläufigen Anordnung in Höhe von 238,05 DM aufgehoben und der entsprechende Festsetzungsantrag des Beschwerdegegners zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
 
1 2 3 4 5
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank